Es ist nur fünf Jahre älter als ich, ich bin sozusagen hineingeboren: das Grundgesetz von 1949. Als Wehrpflichtiger (mit 18) und als Studienreferendar (mit 24) hatte ich einst einen Eid darauf abgelegt. Freiheit und gleiche Rechte für alle, Schutz vor äußeren und inneren Feinden, vor sozialer Verelendung und Diskriminierung – all das war meiner Generation buchstäblich in die Wiege gelegt. Eigentlich Zeit, den 23. Mai zu einem nationalen Feiertag zu erklären – vielleicht im Tausch gegen Pfingstmontag (nichts gegen den Heiligen Geist, aber der aus der Verfassung braucht auch eine Feier). Nach der Revolution von 1989 hat sich damalige Regierung der DDR im Einigungsvertrag entschlossen, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten. Es gibt kein größeres Lob für eine Verfassung.
Ins Grundgesetz sind all die Erfahrungen aus autoritärer und totalitärer Herrschaft eingeflossen. Mehr noch, die Erfahrungen aus der liberalsten Verfassung im damaligen Europa – die der Weimarer Republik. Sie überstand den Angriff der Faschisten nicht, weil große Teile der Gesellschaft sich nicht mit ihr identifizieren konnten oder wollten.
Deshalb haben wir keine Plebiszite in der Verfassung, deshalb wird der Bundespräsident nicht direkt gewählt, deshalb wurde die 5 %-Klausel eingeführt, deshalb haben wir ein starkes föderales Gegengewicht zu einem dominanten Zentrum – der Beispiele gäbe es mehr. Diese Erfahrungen haben der Bundesrepublik eine hohe politische Stabilität garantiert. Das ist nicht zu verwechseln mit Stillstand, das System ist durchaus wandlungsfähig. Aber es bedarf eines größeren Konsenses in der Gesellschaft, um das zu bewirken. Wer sich über „die Ampel“ beschwert, sollte sich das Novum einer Drei-Parteien-Koalition vor Augen führen. In der Weimarer Republik führte ein zersplittertes Parteiensystem zum Zusammenbrechen von Regierungskoalitionen in schneller Reihenfolge.
Die Gewaltenteilung ist ein überaus hohes Gut, die Justiz unabhängig und ihre Organe professionell. Das Gewaltmonopol des Staates ist bei uns unantastbar, keine Milizen oder bewaffnete Banden in den Straßen.
Politische Freiheiten garantieren freie Meinungsäußerung (Einschränkungen sind aus historischer Erfahrung eingebaut, etwa das Verbot von Antisemitismus oder die Verherrlichung von Gewalt) und freie Parteienbildung (als Organe der politischen Willensbildung). Das Grundgesetz verdient nicht nur eine Geburtstagstorte, es verdient verteidigt zu werden.

Klatsch mal Mohn!
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Sehr richtig ! Hoffentlich führt das Jubiläum dazu, dass das viele Menschen erkennen und entsprechend handeln. Demokratie fängt bei jedem einzelnen an.
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Absolut. Viele unterschätzen, wie viel historische Erfahrung im Grundgesetz steckt. Die USA z.B. haben ihre Verfassung seit 1776 nicht weiter entwickelt (die Waffengesetze dort basieren auf dem Unabhängigkeitskrieg gegen die Briten!), bei uns waren mindestens zwei Katastrophen notwendig, um zum heutigen Stand des Grundgesetzes zu gelangen.
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Jawoll, ich wurde dem Grundgesetzt zwar erst etwas später beigetreten, hätte aber auch keinen besseren Vorschlag. Daher gehen wir gleich zum Demokratiefest am Kanzleramt und schauen mal wie demokratiefest wir so sind 😉
Wenn es ein paar gute Bilder gibt, mache ich vielleicht was auf meinem Blog draus, mal sehen
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Danke, da habt Ihr eine gute Wahl getroffen. Und ja, mach ein paar Fotos vom Fest und poste was dazu – gerne aus Deiner speziellen Perspektive. In jedem Fall wünsche ich Euch einen sonnigen Sonntag!
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