Zollpolitik und Lieferketten

Ich gebe zu: kein Thema für einen Blog. So was von langweilig und abstrakt, wirst Du einwenden. Und erst recht, wenn ich dann noch das LkSG hinzu nehme, das von der Wirtschaft und wirtschaftsfreundlichen Parteien verteufelte Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.

Kurz zum Hintergrund: Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die von der Trump-Administration auf den Rest der Welt verhängten Zölle nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) für illegal erklärt hat – eine Notlage sei nicht erkennbar – müssen andere Gesetze gesucht werden, die Zölle auf Einfuhren erlauben.

Das geschah, als gerade Dutzende neuer Handelsabkommen vereinbart und schon ein paar hundert Milliarden Dollar in die Trump-Kasse geflossen waren („We will be very rich„).

Da fand die Administration den Trade Act of 1974. Das Gesetz war in jenem Jahr verabschiedet worden, um die USA vor dumping-Importen zu bewahren. In ihm gibt es den Abschnitt 301, der die USA vor „unfairen Handelspraktiken“ schützen sollte. Inzwischen sind solche Regelungen aber in die Abkommen der Welthandelsorganisation WTO eingebunden und können dort ausgehandelt werden.

Man muss sich vorstellen: Das US-Handelsministerium „untersucht“ jetzt 16 ausgewählte Länder auf Produktionsüberkapazitäten (structural excess capacity). Dazu gehören: China, Indien, Japan, Südkorea, Mexiko, die Europäische Union, Taiwan, Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Singapur, Indonesien, Bangladesh, die Schweiz und Norwegen.


Obwohl wir mit nur 80 Millionen Menschen eine der größten Exportnationen der Erde sind, regt unsere Öffentlichkeit das Thema Zölle kaum auf. Vielleicht weil wir das an Brüssel abgegeben haben. Ein Glück für die Wirtschaftsministerin oder den Kanzler, die müssen sich nicht rechtfertigen. Umso unangenehmer für die EU-Kommission und ihre Präsidentin – man erinnert sich an die Szene im schottischen Golfklub des US-Präsidenten. Oder unser Nachbar Schweiz, der sich mit Rolex-Uhr und Goldbarren im Weißen Haus einbrachte. Oder Vietnam, wo die Regierung ein eigenes Gesetz brach, um einen Golfklub der Trump Organization zu erlauben. Ach, die Ironie. Oder Indien, das versprach für eine halbe Billion US-Dollar Waren einzukaufen und auf russisches Öl zu verzichten. Oder das gutgläubige Malaysia und das arme Bangladesh, die Eingriffe in ihre nationale Souveränität zugestanden, um ihre Waren in die USA verkaufen zu können. Alle hatten mit viel Mühe und Speichelleckerei deals abgeschlossen. Die liegen jetzt alle auf Eis. Zurück zum Startpunkt, also.

In den Medien der betroffenen Länder aber spielen die „Untersuchungen“ nach Section 301 eine größere Rolle als irgendwelche Kriege im Westen: für manche von ihnen geht es um Wohl und Wehe der eigenen Volkswirtschaft. Vorne weg China. Die Vorstellung, dass eine US-Administration sich in innere Wirtschaftsfragen einmischt, ja geradezu investigativ dazu Daten sammelt (Hallo, CIA!), bringt die Zentrale in Peking auf die Palme. So schreibt die China Daily heute in unmissverständlichen Worten: Lasst das!

China urges US to drop its Section 301 investigations. China Daily, 15.3.2026

Beispiel Bangladesh: Hier bestellt der Handels-Attaché der USA das Wirtschaftsministerium ein, gnädiger Weise nach dem Ende des Ramadans.

Trade probe: USTR seeks hearing date from Dhaka. The Daily Star, 15.3.2026

Alle 16 Länder oder Ländergruppen müssen jetzt ihre Karten auf den Tisch legen, wenn sie die USA als Markt für ihre Waren behalten wollen. Kaltschnäuziger hat seit dem Zeitalter des Imperialismus niemand seine Macht ausgespielt. Ausgerechnet vom früheren Proponenten für (möglichst) freien Handel.

Vielleicht kann die EU ihr seit 2024 geltendes Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz zur Abwehr von Zöllen heran ziehen. Oder den US-Handelsbauftragten an die Fließbänder in Bratislava, Wolfsburg oder Barcelona schicken.

Titelfoto: pexels.com


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